Die ältesten Inhaber der Burg Davensberg, die wir kennen, waren die Herren von Meinhövel, von dem Hause Meinhövel bei Nordkirchen stammend. Hermann von Meinhövel soll schon 1185 Davensberg besessen haben; er und seine Nachkommen nennen sich von Meinhövel genannt von Davensberg, und führen als Siegel das vereinigte Wappen von Davensberg und von Meinhövel. Wenn letzteres richtig ist, dann muß vor der Familie von Meinhövel schon eine Familie von Davensberg, und zwar mit diesem Namen als ursprünglichem, existiert haben, dann kann es ferner nicht richtig sein, was Domkapitular Tibus glaubt, annehmen zu müssen, daß nämlich Hermann von Meinhövel um 1250 die Burg Davensberg gegründet habe, denn in diesem Falle wäre ja kein Wappen einer Familie von Davensberg vorhanden gewesen. Dazu kommt noch ein zweiter Umstand: Die Herren zu Davensberg besaßen schon um 1300 das Gericht im ganzen Amt Weme (17 verschiedene Pfarrgemeinden) in Gemeinschaft mit dem Bischof zu Münster. Eine solche ungewöhnliche ausgedehnte Machtvollkommenheit scheint sich unmöglich in 50 Jahren haben bilden zu können, sondern setzt, da sie dem Hause Davensberg anklebte, ein weit längeres Bestehen dieses Hauses voraus. Kördink, in Trost: Westphalia, nimmt deshalb, wie es scheint, mit Recht an, daß vor der Familie von Meinhövel schon eine Familie von Davensberg zu Davensberg lebte, daß diese die Begründerin des Hauses war, und daß dieselbe in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts erloschen ist. Dieses stimmt auch mit der Beobachtung überein, die wir fast bei allen Rittersitzen machen, daß die ersten Besitzer von der Burg den Namen führen, und keinen anderen.